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Schweizer Politik

Die Landwirtschaft wird in Artikel 104 unserer Verfassung „abgedeckt“ und verpflichtet den Staat, die Landwirtschaft aufrecht zu erhalten.

„Die Wertschöpfung in Industrie und Handel ist bis 10 mal grösser als in der Landwirtschaft.  Wenn man trotzdem beschliesst, eine Landwirtschaft zu behalten, ist das GEGEN DEN MARKT.  Die Landwirtschaft kann nur mit Subventionen (Direktzahlungen) und Grenzschutz existieren.“ (Mathias Binswanger)